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FAQ · Für Versicherte

Verzinsung Altersguthaben

Wer über die Verzinsung Ihres Altersguthabens entscheidet – und wovon sie abhängt.

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Wer bestimmt die Verzinsung meines Altersguthabens?

Die Verzinsung ist der Zins, den aktiv Versicherte auf ihr Altersguthaben erhalten. Im Obligatorium gilt der jährlich vom Bundesrat festgelegte BVG-Mindestzins; im Überobligatorium ist die Kasse freier.

Bei Sammelstiftungen mit individuellem Deckungsgrad finanziert jedes Vorsorgewerk (der Anschluss einer Firma) seine Verzinsung selbst – aus dem anteiligen Jahresergebnis, das wesentlich vom Anlageerfolg abhängt. Je höher der Deckungsgrad, desto höher die mögliche Verzinsung.

Deshalb kann die Vorsorgekommission die Verzinsung für ihr Vorsorgewerk im gesetzlichen Rahmen (Art. 46 BVV 2) selbst festlegen und von einem Default-Satz der Stiftung abweichen. Ein solcher Beschluss ist der Stiftung fristgerecht (meist bis Jahresende) schriftlich mitzuteilen.

Höherer Deckungsgrad → höhere mögliche VerzinsungDG bis 105 %mehr Zins →DG 105–110 %mehr Zins →DG 110–115 %mehr Zins →DG ab 115 %mehr Zins →Die Vorsorgekommission kann im gesetzlichen Rahmen (Art. 46 BVV 2) selbst festlegen.
Die Angaben sind allgemein und ersetzen keine individuelle Beratung. Im Leistungsfall sind die Bestimmungen im Reglement Ihrer Pensionskasse massgebend.