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FAQ · Für Versicherte

Scheidung

Wie das während der Ehe angesparte Guthaben zwischen den Partnern geteilt wird.

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Was passiert mit der Pensionskasse bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung wird das während der Ehe angesparte Altersguthaben zwischen den Partnern geteilt – in der Regel hälftig (Vorsorgeausgleich). Dasselbe gilt für eingetragene Partnerschaften.

Massgebend ist der Zuwachs vom Heiratsdatum bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens. Über die definitive Aufteilung entscheidet das Gericht.

Damit das Gericht die Durchführbarkeit prüfen kann, geben die Pensionskassen beider Ehegatten vorab eine Durchführbarkeitserklärung ab. Bezieht ein Partner bereits eine Rente, ist seit 2017 ebenfalls ein Ausgleich möglich – dann wird die laufende Rente geteilt.

Geteilt wird der Zuwachs von der Heirat bis zur Einleitung der Scheidungwährend der Ehe angespartes AltersguthabenPartner A · 50 %Partner B · 50 %
Die Angaben sind allgemein und ersetzen keine individuelle Beratung. Im Leistungsfall sind die Bestimmungen im Reglement Ihrer Pensionskasse massgebend.