VorsorgekommissionWissen & Werkzeuge

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Persönliche Vorsorge-Hochrechnung

Vom Lohn über das Altersguthaben bis zur Rente – Schritt für Schritt. Sie dient dem Verständnis; verbindlich ist immer Ihr persönlicher Vorsorgeausweis.

Hinweis

Alle Berechnungen sind didaktisch vereinfacht (Datenstand 2026) und ohne Gewähr.
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Ihre Angaben

Bruttojahreslohn und Alter – daraus ergibt sich alles Weitere.

Koord. Lohn obligatorisch
CHF 58'540
Überobligatorischer Lohn
CHF 0
Versicherter Lohn total
CHF 58'540

Obligatorisch: min(CHF 85'000, CHF 90'720) − Koordinationsabzug CHF 26'460, begrenzt auf max. CHF 64'260. Überobligatorisch = Lohnteil über CHF 90'720(modellhaft; je nach Kassenplan anders).

2

Heutiges Altersguthaben

Automatisch geschätzt – Sie können die Werte mit Ihrem Vorsorgeausweis überschreiben.

Automatische Schätzung (Sparbeginn mit 25, heutiger Lohn fortgeschrieben).
3

Hochrechnung bis Alter 65

Entwicklung Ihres heutigen Altersguthabens mit den gesetzlichen Altersgutschriften – noch ohne Einkauf/WEF.

Total mit 65
CHF 409'110
davon obligatorisch
CHF 409'110
davon überobligatorisch
CHF 0
obligatorisch überobligatorisch
Alter 36Alter 65
4

Einkauf & WEF-Vorbezug (optional)

Simulieren Sie einen freiwilligen Einkauf oder einen Vorbezug für Wohneigentum – beides wirkt sofort auf das Guthaben und damit auf die Rente.

Effektives Guthaben obligatorisch
CHF 44'870
Effektives Guthaben überobligatorisch
CHF 0
Effektives Guthaben total
CHF 44'870

Vereinfacht: Einkauf und WEF werden zum heutigen Zeitpunkt verbucht. Einkäufe sind meist steuerlich abziehbar (Sperrfristen beachten); ein WEF-Vorbezug senkt Alters- und oft auch Risikoleistungen und löst eine separate Steuer aus. WEF nur für selbstbewohntes Wohneigentum, mindestens CHF 20'000 pro Bezug und frühestens alle 5 Jahre; bis Alter 50 ist das ganze Guthaben beziehbar, ab 50 höchstens der grössere Betrag aus «Guthaben mit 50» oder der Hälfte des aktuellen Guthabens (hier vereinfacht als Hälfte). Massgebend ist Ihr Kassenreglement.

5

Altersrente

Das hochgerechnete Guthaben (inkl. Einkauf/WEF) wird mit dem Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt.

Altersrente pro Jahr
CHF 27'819
Altersrente pro Monat
CHF 2'318
aus Obligatorium
CHF 27'819
aus Überobligatorium
CHF 0

«Umhüllend»: ein einziger Umwandlungssatz auf dem gesamten Guthaben. Die Kasse muss aber mindestens die obligatorische Rente (BVG-Altersguthaben × 6,8 %) garantieren – das prüft die Schattenrechnung. Massgebend ist Ihr Kassenreglement.

6

1. Säule (AHV) – Schätzung

Grobe Schätzung der AHV-Altersrente bei vollständiger Beitragsdauer.

AHV-Altersrente pro Jahr
CHF 29'325
AHV-Altersrente pro Monat
CHF 2'444
Voraussichtliches Renteneinkommen total (AHV + Pensionskasse)
CHF 57'144 / Jahr
CHF 4'762 / Monat · das sind rund 67 % des heutigen Bruttolohns

Nach AHV-Rentenformel (Skala 44, Art. 34 AHVG): Mindestrente CHF 15'120 bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 15'120, Knickpunkt bei CHF 45'360, MaximalrenteCHF 30'240 ab CHF 90'720. Als massgebendes Durchschnittseinkommen wird hier vereinfacht der heutige Bruttolohn verwendet (ohne Erziehungs-/Betreuungsgutschriften, ohne Aufwertung). Bei Ehepaaren gilt eine Plafonierung auf 150 %.

7

Risikoleistungen heute (Schätzung)

Was bei Invalidität oder Tod heute voraussichtlich fliessen würde – stark reglementabhängig.

Bei Invalidität (100 %)

BVG-Invalidenrente / Jahr
CHF 20'168
IV-Rente 1. Säule / Jahr
CHF 29'325
Total / Jahr
CHF 49'493

Im Todesfall

Ehegatten-/Partnerrente BVG / Jahr
CHF 12'101
Witwen-/Witwerrente AHV / Jahr
CHF 23'460
Waisenrente BVG je Kind / Jahr
CHF 4'034
Waisenrente AHV je Kind / Jahr
CHF 11'730

Vereinfachte Schätzung: BVG-Invalidenrente aus dem bis 65 projizierten Altersguthaben (künftige Gutschriften ohne Zins); BVG-Ehegattenrente ≈ 60 %, BVG-Waisenrente ≈ 20 % der Invalidenrente. 1. Säule: AHV-Witwen-/Witwerrente 80 %, AHV-Waisenrente 40 % der AHV-Rente des Verstorbenen (an Bedingungen geknüpft, z. B. Kinder; bei Tod vor 45 kommt ein Zuschlag dazu). Massgebend sind Gesetz und das Reglement Ihrer Kasse.