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FAQ · Für Versicherte

Steuern

Steuerlicher Aufschub beim Einzahlen, reduzierte Besteuerung beim Bezug.

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Wie wird die 2. Säule besteuert?

Die berufliche Vorsorge ist steuerlich privilegiert. Während des Erwerbslebens sind Beiträge und Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abziehbar (automatisch über den Lohnausweis), und das Altersguthaben ist von der Vermögenssteuer befreit. Besteuert wird erst die Auszahlung.

Eine Rente wird jährlich zu 100 % zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert. Ein Kapitalbezug wird einmalig, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert.

Wichtig: Alle Kapitalbezüge aus 2. und 3. Säule im selben Kalenderjahr werden für die Satzbestimmung zusammengezählt. Bei progressiver kantonaler Besteuerung kann ein gestaffelter Bezug über mehrere Jahre die Steuerlast senken. Bei Wohnsitz im Ausland wird je nach Leistung und Land Quellensteuer am Sitz der Kasse fällig.

ErwerbslebenBeiträge & Einkäufe sindvom Einkommen abziehbar (−)Guthaben: keine VermögenssteuerBezugRente: jährlich zu 100 % als EinkommenKapital: einmalig, getrennt, reduzierter SatzKapitalbezüge im selben Jahr werden addiert
Die Angaben sind allgemein und ersetzen keine individuelle Beratung. Im Leistungsfall sind die Bestimmungen im Reglement Ihrer Pensionskasse massgebend.