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BVG-Plangestalter

Für die Vorsorgekommission: Spielen Sie durch, was Änderungen am Vorsorgeplan – etwa beim Koordinationsabzug, Sparbeitrag oder Umwandlungssatz – für verschiedene Mitarbeitende und für die Kosten des Unternehmens bedeuten.

Plan-Parameter

Vorausgefüllt mit realistischen Schweizer Werten (2026). Passen Sie die Werte an – alles aktualisiert sich sofort.

Anzahl Mitarbeitende
P
Durchschnittslohn
CHF
Durchschnittsalter
J
Koordinationsabzug
CHF
Umwandlungssatz
%
Arbeitgeber-Anteil
%
Sparbeitrag (Altersgutschrift)
%
Zusatzbeiträge (Risiko & Verwaltung)
%
BVG-Zinssatz (Annahme)
%

Auswirkungen auf drei Mitarbeitende

A
Unterer Verdienst / Teilzeit
CHF 42'500 · 50 % · halber Lohn · oft Frauen-Szenario
Koordinierter (versicherter) Lohn
CHF 16'775
Abzug AN pro Monat
CHF 101
Voraussichtliche Altersrente ab 65
CHF 3'562 / Jahr

Wird durch den fixen Koordinationsabzug stark benachteiligt – sehr tiefer versicherter Lohn (Teilzeit-Nachteil).

B
Durchschnittsverdienst
CHF 85'000 · 100 % · Durchschnitt · Vollzeit
Koordinierter (versicherter) Lohn
CHF 59'275
Abzug AN pro Monat
CHF 358
Voraussichtliche Altersrente ab 65
CHF 12'587 / Jahr

Standardfall: solide Vorsorge im mittleren Lohnsegment.

C
Oberer Verdienst / Kader
CHF 170'000 · 100 % · doppelter Lohn · Kader
Koordinierter (versicherter) Lohn
CHF 144'275
Abzug AN pro Monat
CHF 872
Voraussichtliche Altersrente ab 65
CHF 30'638 / Jahr

Hoher, überobligatorischer versicherter Lohn – starke Hebelwirkung von Sparbeitrag und Umwandlungssatz.

Vereinfachte Hochrechnung: jährlicher Sparbeitrag × Aufzinsungsfaktor über 23 Jahre (vom Durchschnittsalter bis 65), Rente = Endkapital × Umwandlungssatz. Ohne bestehendes Guthaben, Lohnentwicklung oder BVG-Maximalgrenzen.

Unternehmens-Fazit

Jährliche Kosten Firma (AG-Anteil total)
CHF 214'872
Mehrkosten ggü. gesetzlichem Minimum
+CHF 31'934
Mehrkosten in % der Lohnsumme
+0.75 %

Gesamtlohnsumme CHF 4'250'000 · gesetzliches Minimum (vereinfacht): obligatorische Altersgutschrift 10 % für das Durchschnittsalter, gesetzlicher Koordinationsabzug CHF 26'460, Arbeitgeber-Mindestanteil 50 %, Risikokosten gleich angesetzt. Modellhafte Schätzung – massgebend sind Reglement und versicherungstechnisches Gutachten.

Hinweis

Alle Berechnungen sind didaktisch vereinfacht (Datenstand 2026) und unverbindlich. Trotz sorgfältiger Prüfung können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Massgebend sind Gesetz, Reglemente und verbindliche Auskünfte Ihrer Pensionskasse.