FAQ · Für Versicherte
Austritt
Was mit Ihrer Austrittsleistung geschieht – bei Stellenwechsel, ohne neue Stelle, bei Selbständigkeit oder Auswanderung.
Was geschieht mit meinem Guthaben, wenn ich die Kasse verlasse?
Endet das Arbeitsverhältnis, endet auch das Vorsorgeverhältnis; der Arbeitgeber meldet den Austritt. Die Austrittsleistung (100 % des angesparten Guthabens) wird je nach Situation unterschiedlich verwendet:
Stellenwechsel: Das Guthaben geht an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers – der Normalfall. Sie teilen der alten Kasse die Zahlungsadresse der neuen mit.
Ohne neue Stelle: Das Geld kommt auf ein Freizügigkeitskonto oder eine -police und bleibt im Vorsorgekreislauf.
Selbständigkeit (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft, nicht GmbH/AG): Barbezug innert eines Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit möglich.
Auswanderung: Bei Wegzug in einen EU/EFTA-Staat bleibt der obligatorische Teil in der Schweiz gesperrt (nur der überobligatorische Teil ist bar beziehbar); bei Wegzug in einen Drittstaat ist der volle Barbezug möglich. Bei Verheirateten braucht ein Barbezug die schriftliche Zustimmung des Ehegatten.
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