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FAQ · Für Versicherte

Einkauf

Vorsorgelücken schliessen, Leistungen erhöhen und dabei Steuern sparen.

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Was bringt ein freiwilliger Einkauf?

Mit einem freiwilligen Einkauf zahlen Sie zusätzliches Kapital ein, schliessen Vorsorgelücken und erhöhen Ihre künftigen Altersleistungen. Lücken entstehen zum Beispiel durch Lohnerhöhungen, Erwerbsunterbrüche (Elternschaft, Studium, Auszeit) oder eine Verbesserung des Vorsorgeplans.

Einkäufe sind in der Regel vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar – Sie sparen also Steuern und profitieren zugleich von der Verzinsung. Ob und wie viel Sie einzahlen können, zeigt die Position «maximal möglicher Einkauf» auf dem Vorsorgeausweis.

Beachten Sie die Sperrfrist (Art. 79b BVG): Aus einem Einkauf dürfen während drei Jahren keine Leistungen in Kapitalform bezogen werden. Ein gestaffelter Einkauf über mehrere Jahre senkt wegen der Steuerprogression die Steuerlast oft zusätzlich.

Der Einkauf füllt die Lücke zum möglichen Altersguthabenmaximal mögliches AltersguthabenvorhandenesGuthabenEinkauf(freiwillig)− Steuern+ RenteSperrfrist: nach einem Einkauf 3 Jahre kein Kapitalbezug (Art. 79b BVG)
Die Angaben sind allgemein und ersetzen keine individuelle Beratung. Im Leistungsfall sind die Bestimmungen im Reglement Ihrer Pensionskasse massgebend.