FAQ · Für Versicherte
Arbeitsunfähigkeit
Wartefrist, Beitragsbefreiung ab 40 % und was mit dem Altersguthaben passiert.
Was passiert bei Arbeitsunfähigkeit mit meiner Vorsorge?
Wird eine versicherte Person arbeitsunfähig, meldet dies der Arbeitgeber der Pensionskasse. Nach Ablauf der im Vorsorgeplan festgelegten Wartefrist – üblicherweise 3 Monate, maximal 24 – besteht Anspruch auf die Beitragsbefreiung, sofern die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen mindestens 40 % beträgt.
Die Beitragsbefreiung bedeutet: Die Kasse übernimmt die Beiträge entsprechend dem Arbeitsunfähigkeitsgrad und schreibt den Sparanteil weiterhin dem Alterskonto gut. So entstehen trotz Erwerbsausfall keine Lücken im Altersguthaben. Kurze Arbeitsversuche (bis 10 Tage, höchstens 5 am Stück) unterbrechen die Wartefrist nicht.
Reicht die Arbeitsunfähigkeit bis zur Invalidität, folgt – nach IV-Entscheid und Ablauf allfälliger Krankentaggelder – die Invalidenrente der Kasse. Die genauen Bedingungen stehen im Reglement.
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