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FAQ · Für Versicherte

Unbezahlter Urlaub

Was mit Ihrer Vorsorge passiert, wenn Sie unbezahlten Urlaub beziehen.

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Wie ist meine Vorsorge bei unbezahltem Urlaub geregelt?

Dauert ein unbezahlter Urlaub einen Monat oder länger am Stück (inklusive Saisonunterbrüche), ruht das Vorsorgeverhältnis in der Regel – es sind dann ausser Verwaltungskosten keine Beiträge zu zahlen. Die ruhende Versicherung ist auf längstens 12 Monate beschränkt.

Tritt in dieser Zeit ein Versicherungsfall ein, wird nur das vorhandene Altersguthaben als Kapital fällig; weitere Leistungen sind nicht versichert.

Mit Einwilligung des Arbeitgebers können Sie beantragen, während des Urlaubs weiterhin für Tod und Invalidität versichert zu bleiben – auf Wunsch auch das Sparen fortzuführen (die Beiträge überweist dann der Arbeitgeber). Wird die Arbeit nach 12 Monaten nicht wieder aufgenommen, endet das Vorsorgeverhältnis und die Austrittsleistung wird fällig.

Ab 1 Monat unbezahltem Urlaub ruht das Vorsorgeverhältnisruhende Versicherung – nur Verwaltungskosten · längstens 12 MonateOption (mit Zustimmung Firma)Risiken Tod/Invalidität – evtl. auch Sparen – weiterdanach keine Rückkehr?Vorsorgeverhältnis endet → Austrittsleistung
Die Angaben sind allgemein und ersetzen keine individuelle Beratung. Im Leistungsfall sind die Bestimmungen im Reglement Ihrer Pensionskasse massgebend.