Grundlagen · Modul 4 von 5 · ca. 6 Min.
Leistungen & Versicherte
Alter, Invalidität, Tod, Freizügigkeit, Einkauf, WEF und Scheidung
Lernziele
- Sie kennen die Leistungsarten und ihre Auslöser.
- Sie verstehen Freizügigkeit, Einkauf und WEF-Vorbezug.
- Sie können den Vorsorgeausgleich bei Scheidung einordnen.
Altersleistungen
Bei Pensionierung wird das Altersguthaben zur Leistung: als lebenslange Rente (Altersguthaben × Umwandlungssatz), als Kapital (ganz oder teilweise, je nach Reglement und Fristen) oder als Mischform. Je nach Reglement sind zudem ein Vorbezug (frühere Pensionierung), ein Aufschub über das Referenzalter hinaus sowie eine Teilpensionierung möglich.
Rechenbeispiel: Rente oder Kapital
Vorbezug und Aufschub – Wirkung auf den Umwandlungssatz
Wer früher in Rente geht, bezieht sie länger – der Umwandlungssatz ist deshalb tiefer. Wer den Bezug aufschiebt, erhält einen höheren Satz. Bei gleichem Altersguthaben von CHF 500'000 sieht das exemplarisch so aus:
| Alter | angenommener UWS | Altersguthaben | Jahresrente |
|---|---|---|---|
| 60 (Vorbezug) | 4,0 % | CHF 500'000 | CHF 20'000 |
| 65 (Referenzalter) | 5,0 % | CHF 500'000 | CHF 25'000 |
| 68 (Aufschub) | 5,6 % | CHF 500'000 | CHF 28'000 |
Vorbezug: der zweite Effekt
Invaliditätsleistungen
Bei Erwerbsunfähigkeit zahlt die Kasse eine Invalidenrente (ergänzend zur IV der 1. Säule), häufig mit Invaliden-Kinderrenten. Höhe und Definition (z. B. ab welchem IV-Grad) stehen im Reglement.
Rechenbeispiel Invalidenrente
Hinterlassenenleistungen
- Ehegatten-/Partnerrente (BVG oft 60 % der Alters-/Invalidenrente); Partnerrenten setzen meist eine Meldung und Bedingungen voraus.
- Waisenrenten für Kinder.
- Je nach Reglement ein Todesfallkapital.
Rechenbeispiel Hinterlassenenleistungen
Freizügigkeit (FZG)
Beim Stellenwechsel wandert die Freizügigkeitsleistung in die neue Kasse. Ohne neue Kasse kommt sie auf ein Freizügigkeitskonto oder eine -police. Kontaktlose Guthaben lassen sich über die Zentralstelle 2. Säule suchen.
Bei einem einzelnen Stellenwechsel entspricht die Austrittsleistung immer 100 % des angesparten Vorsorgekapitals – unabhängig vom Deckungsgrad der Kasse. Ein Fehlbetrag darf nur bei einer Teilliquidation (Abgang einer ganzen Gruppe) abgezogen werden; das behandelt der Kurs «Vertiefung».
Rechenbeispiel Freizügigkeit
Einkauf (Art. 79b BVG)
- Freiwillige Einkäufe schliessen Beitragslücken und erhöhen die Leistungen; sie sind in der Regel steuerlich abziehbar.
- Sperrfrist: Aus einem Einkauf dürfen während drei Jahren keine Leistungen in Kapitalform bezogen werden.
- Bei bestehendem WEF-Vorbezug sind Einkäufe erst wieder möglich, wenn dieser zurückbezahlt ist (Ausnahmen ab gewissem Alter).
Rechenbeispiel Einkauf
Wohneigentumsförderung (WEF)
- Vorbezug oder Verpfändung für selbstbewohntes Wohneigentum.
- Mindestbezug CHF 20'000, frühestens alle 5 Jahre; bis Alter 50 das ganze Guthaben, ab 50 höchstens «Guthaben mit 50» oder die Hälfte des aktuellen Guthabens.
- Ein Vorbezug senkt Alters- und oft auch Risikoleistungen und löst eine separate Steuer aus.
Rechenbeispiel WEF
Für den Einsatz der Vorsorgegelder gibt es zwei Wege mit sehr unterschiedlichen Folgen – Vorbezug (Geld herausnehmen) oder Verpfändung (Guthaben nur als Sicherheit hinterlegen):
| Vorbezug | Verpfändung | |
|---|---|---|
| Was geschieht | Guthaben wird ausbezahlt und ins Wohneigentum investiert | Guthaben bleibt in der Kasse und dient der Bank nur als Sicherheit |
| Altersguthaben / Rente | sinkt sofort → tiefere Altersrente | bleibt unverändert (solange das Pfand nicht verwertet wird) |
| Risikoleistungen (Tod/Invalidität) | oft ebenfalls tiefer | bleiben unverändert |
| Steuer | einmalige Kapitalauszahlungssteuer sofort fällig | keine Steuer, solange nicht verwertet |
| Hypothek / Zinsen | kleinere Hypothek, tiefere Zinskosten | grössere Hypothek möglich, höhere Zinslast (Zinsen aber abziehbar) |
| Rückgängig machen | Rückzahlung möglich; die Steuer wird anteilig zinslos zurückerstattet | Pfand einfach wieder freigeben |
Faustregel Vorbezug vs. Verpfändung
Scheidung – Vorsorgeausgleich
Die während der Ehe geäufneten Austrittsleistungen werden bei Scheidung grundsätzlich hälftig geteilt. Der übertragene Teil fliesst in die Vorsorge der berechtigten Person. Das mindert das Guthaben der ausgleichspflichtigen Person und damit deren spätere Leistungen.
Rechenbeispiel Vorsorgeausgleich
Der Vorsorgeausweis
Selbsttest
0/3 beantwortet1. Wie lange dürfen Einkäufe nicht als Kapital bezogen werden?
2. Was geschieht bei Scheidung mit der Vorsorge?
3. Welche Aussage zum WEF-Vorbezug stimmt?