Grundlagen · Modul 3 von 5 · ca. 9 Min.
Sparen, Umwandlung & Verzinsung
Vom Lohn zum Altersguthaben und zur Rente – aus Sicht der Versicherten
Lernziele
- Sie verstehen, wie aus Lohn und Koordinationsabzug der koordinierte Lohn und daraus die Altersgutschriften entstehen.
- Sie kennen die Sparskala und das BVG-Minimum und können ein Altersguthaben bis zur Rente hochrechnen.
- Sie verstehen den Umwandlungssatz (obligatorisch und umhüllend) und die Verzinsung als «dritten Beitragszahler».
Schritt 1: Vom Lohn zum koordinierten Lohn
Versichert wird in der 2. Säule nicht der ganze Lohn, sondern der koordinierte Lohn. Vom Jahreslohn wird der Koordinationsabzug (2026: CHF 26'460) abgezogen, weil dieser Teil bereits über die AHV (1. Säule) gedeckt ist. Was übrig bleibt, ist die Basis für die Sparbeiträge.
Beispiel Anna – Teil 1: der koordinierte Lohn
Schritt 2: Die Sparskala (Altersgutschriften)
Wie viel gespart wird, hängt vom Alter ab: Je älter, desto höher der Sparbeitrag in Prozent des koordinierten Lohns. Das Gesetz gibt eine Mindest-Sparskala vor (BVG-Minimum):
| Alter | BVG-Minimum (Altersgutschrift) | bei Anna (koord. Lohn CHF 60'000) |
|---|---|---|
| 25–34 | 7 % | CHF 4'200 / Jahr |
| 35–44 | 10 % | CHF 6'000 / Jahr |
| 45–54 | 15 % | CHF 9'000 / Jahr |
| 55–65 | 18 % | CHF 10'800 / Jahr |
Viele Kassen sparen mehr als das Minimum – eine grosszügigere Sparskala verbessert die Altersleistung deutlich. Wie grosszügig die Skala Ihrer Kasse im Vergleich zum BVG-Minimum ist, können Sie mit dem Vorsorgeplan-Checker prüfen.
Beispiel Anna – Teil 2: der Sparbeitrag mit 40
Schritt 3: Wie viel Anna bis zur Rente anspart
Nehmen wir an, Anna hat mit 40 bereits CHF 100'000 angespart und ihr koordinierter Lohn bleibt bei CHF 60'000. Zählt man ihre künftigen Altersgutschriften bis 65 zusammen (zunächst ohne Zins), ergibt sich:
| Altersband | Jahre | Gutschrift / Jahr | Summe |
|---|---|---|---|
| 40–44 | 5 | CHF 6'000 | CHF 30'000 |
| 45–54 | 10 | CHF 9'000 | CHF 90'000 |
| 55–64 | 10 | CHF 10'800 | CHF 108'000 |
| Summe der Sparbeiträge | 25 | — | CHF 228'000 |
| + bestehendes Guthaben mit 40 | CHF 100'000 | ||
| = Altersguthaben mit 65 (ohne Zins) | CHF 328'000 |
Doch diese CHF 328'000 sind erst die reine Summe der Einzahlungen. Mit Verzinsung wächst das Guthaben deutlich stärker – die folgende Grafik zeigt Annas Verlauf bei 0 %, 2 % und 5 %:
Vollständig durchrechnen
Schritt 4: Vom Guthaben zur Rente – der Umwandlungssatz
Bei der Pensionierung wird das Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Jahresrente umgerechnet. Im Obligatorium beträgt er 6,8 %. Der Satz muss das Kapital für die gesamte (im Schnitt rund 20-jährige) Rentendauer plus die Verzinsung des noch nicht ausbezahlten Kapitals abdecken.
Beispiel: so wirkt der Umwandlungssatz
Beispiel Anna – Teil 3: ihre Rente
Der umhüllende Umwandlungssatz
Eine umhüllende Kasse versichert Obligatorium und Überobligatorium in einem Topf und wendet einen einzigen Umwandlungssatz auf das gesamte Guthaben an – meist tiefer als 6,8 % (z. B. 5,4 %). Sie muss aber garantieren, dass die Rente nie unter die obligatorische Mindestrente fällt (obligatorisches Altersguthaben × 6,8 %). Das prüft die Schattenrechnung.
Beispiel A – nur obligatorisches Guthaben
Beispiel B – mit überobligatorischem Guthaben
Selbst ausprobieren
Die Verzinsung – der «dritte Beitragszahler»
Ein Altersguthaben wächst nicht nur durch die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern auch durch den Anlageertrag auf dem bereits angesparten Kapital. Weil dieser Ertrag über die Jahre einen erheblichen Teil des Guthabens ausmacht, spricht man von der Verzinsung als «drittem Beitragszahler».
Der BVG-Mindestzins
Beispiel Anna: was die Verzinsung ausmacht
Warum das für Junge besonders zählt
Selbsttest
0/4 beantwortet1. Wie entsteht der koordinierte Lohn?
2. Wie hoch ist die BVG-Mindest-Altersgutschrift mit 50 Jahren?
3. Was bewirkt ein umhüllender Umwandlungssatz von 5,4 %?
4. Warum nennt man die Verzinsung den «dritten Beitragszahler»?