VorsorgekommissionWissen & Werkzeuge

Grundlagen · Modul 3 von 5 · ca. 9 Min.

Sparen, Umwandlung & Verzinsung

Vom Lohn zum Altersguthaben und zur Rente – aus Sicht der Versicherten

Lernziele

  • Sie verstehen, wie aus Lohn und Koordinationsabzug der koordinierte Lohn und daraus die Altersgutschriften entstehen.
  • Sie kennen die Sparskala und das BVG-Minimum und können ein Altersguthaben bis zur Rente hochrechnen.
  • Sie verstehen den Umwandlungssatz (obligatorisch und umhüllend) und die Verzinsung als «dritten Beitragszahler».

Schritt 1: Vom Lohn zum koordinierten Lohn

Versichert wird in der 2. Säule nicht der ganze Lohn, sondern der koordinierte Lohn. Vom Jahreslohn wird der Koordinationsabzug (2026: CHF 26'460) abgezogen, weil dieser Teil bereits über die AHV (1. Säule) gedeckt ist. Was übrig bleibt, ist die Basis für die Sparbeiträge.

Beispiel Anna – Teil 1: der koordinierte Lohn

Anna verdient CHF 86'460 im Jahr. Abzüglich Koordinationsabzug CHF 26'460 ergibt sich ein koordinierter Lohn von CHF 60'000. Nur auf diesen Betrag werden ihre Altersgutschriften berechnet – nicht auf den vollen Lohn.

Schritt 2: Die Sparskala (Altersgutschriften)

Wie viel gespart wird, hängt vom Alter ab: Je älter, desto höher der Sparbeitrag in Prozent des koordinierten Lohns. Das Gesetz gibt eine Mindest-Sparskala vor (BVG-Minimum):

AlterBVG-Minimum (Altersgutschrift)bei Anna (koord. Lohn CHF 60'000)
25–347 %CHF 4'200 / Jahr
35–4410 %CHF 6'000 / Jahr
45–5415 %CHF 9'000 / Jahr
55–6518 %CHF 10'800 / Jahr

Viele Kassen sparen mehr als das Minimum – eine grosszügigere Sparskala verbessert die Altersleistung deutlich. Wie grosszügig die Skala Ihrer Kasse im Vergleich zum BVG-Minimum ist, können Sie mit dem Vorsorgeplan-Checker prüfen.

Beispiel Anna – Teil 2: der Sparbeitrag mit 40

Anna ist 40 Jahre alt, es gilt der Satz 10 %. Ihre jährliche Altersgutschrift beträgt 60'000 × 10 % = CHF 6'000. Dieselbe Person spart mit 50 (15 %) bereits CHF 9'000 und mit 60 (18 %) CHF 10'800 pro Jahr – bei unverändertem Lohn.

Schritt 3: Wie viel Anna bis zur Rente anspart

Nehmen wir an, Anna hat mit 40 bereits CHF 100'000 angespart und ihr koordinierter Lohn bleibt bei CHF 60'000. Zählt man ihre künftigen Altersgutschriften bis 65 zusammen (zunächst ohne Zins), ergibt sich:

AltersbandJahreGutschrift / JahrSumme
40–445CHF 6'000CHF 30'000
45–5410CHF 9'000CHF 90'000
55–6410CHF 10'800CHF 108'000
Summe der Sparbeiträge25CHF 228'000
+ bestehendes Guthaben mit 40CHF 100'000
= Altersguthaben mit 65 (ohne Zins)CHF 328'000

Doch diese CHF 328'000 sind erst die reine Summe der Einzahlungen. Mit Verzinsung wächst das Guthaben deutlich stärker – die folgende Grafik zeigt Annas Verlauf bei 0 %, 2 % und 5 %:

ohne Zins2 % Zins5 % Zins0250k500k750k1000kCHF40 J.45 J.50 J.55 J.60 J.65 J.747k449k328k
Annas Altersguthaben von 40 bis 65. Ohne Zins summieren sich die Einzahlungen auf CHF 328'000 (graue Linie). Mit 2 % Verzinsung wächst es auf rund CHF 449'000, mit 5 % auf rund CHF 747'000 – der Unterschied ist allein die Verzinsung («dritter Beitragszahler», siehe unten).

Vollständig durchrechnen

Eine komplette Hochrechnung mit Zins, Einkauf und WEF – für Ihre eigenen Zahlen – liefert die persönliche Vorsorge-Hochrechnung.

Schritt 4: Vom Guthaben zur Rente – der Umwandlungssatz

Bei der Pensionierung wird das Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Jahresrente umgerechnet. Im Obligatorium beträgt er 6,8 %. Der Satz muss das Kapital für die gesamte (im Schnitt rund 20-jährige) Rentendauer plus die Verzinsung des noch nicht ausbezahlten Kapitals abdecken.

Beispiel: so wirkt der Umwandlungssatz

Ein Altersguthaben von CHF 500'000 ergibt bei 6,8 % eine Rente von 500'000 × 6,8 % = CHF 34'000 pro Jahr, und zwar lebenslang. Ein tieferer Satz von z. B. 5,0 % ergäbe nur CHF 25'000/Jahr – dafür ist er angesichts steigender Lebenserwartung vorsichtiger finanziert.

Beispiel Anna – Teil 3: ihre Rente

Käme Anna mit rund CHF 449'000 (Guthaben inkl. 2 % Verzinsung) in Rente, ergäbe das bei 6,8 % etwa CHF 30'500 pro Jahr bzw. rund CHF 2'540 pro Monat aus der Pensionskasse – zusätzlich zur AHV.

Der umhüllende Umwandlungssatz

Eine umhüllende Kasse versichert Obligatorium und Überobligatorium in einem Topf und wendet einen einzigen Umwandlungssatz auf das gesamte Guthaben an – meist tiefer als 6,8 % (z. B. 5,4 %). Sie muss aber garantieren, dass die Rente nie unter die obligatorische Mindestrente fällt (obligatorisches Altersguthaben × 6,8 %). Das prüft die Schattenrechnung.

Beispiel A – nur obligatorisches Guthaben

Guthaben CHF 300'000, davon alles obligatorisch. Umhüllend 5,4 % → 300'000 × 5,4 % = CHF 16'200. Schattenrechnung: obligatorisch 300'000 × 6,8 % = CHF 20'400. Ausbezahlt wird der höhere Betrag: CHF 20'400. Der umhüllende Satz greift hier nicht – es gibt kein überobligatorisches Guthaben, das ihn «verdünnen» würde.

Beispiel B – mit überobligatorischem Guthaben

Guthaben CHF 600'000, davon CHF 300'000 obligatorisch und CHF 300'000 überobligatorisch. Umhüllend 5,4 % → 600'000 × 5,4 % = CHF 32'400. Schattenrechnung: 300'000 × 6,8 % = CHF 20'400. Da CHF 32'400 höher ist, gilt der umhüllende Satz. So dürfen Kassen im Überobligatorium einen tieferen Satz anwenden, ohne die gesetzliche Mindestrente zu unterschreiten.

Selbst ausprobieren

In der persönlichen Vorsorge-Hochrechnung können Sie unter «Details anpassen» zwischen getrenntem und umhüllendem Umwandlungssatz umschalten und die Wirkung auf Ihre Rente sehen.

Die Verzinsung – der «dritte Beitragszahler»

Ein Altersguthaben wächst nicht nur durch die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern auch durch den Anlageertrag auf dem bereits angesparten Kapital. Weil dieser Ertrag über die Jahre einen erheblichen Teil des Guthabens ausmacht, spricht man von der Verzinsung als «drittem Beitragszahler».

Der BVG-Mindestzins

Auf dem obligatorischen Altersguthaben ist eine Mindestverzinsung gesetzlich garantiert – der BVG-Mindestzins. Der Bundesrat legt ihn jährlich fest; 2026 beträgt er 1,25 %. Bei guter Anlageperformance darf (und soll) die Kasse mehr verzinsen; weniger als den Mindestzins ist auf dem Obligatorium nur in einer bewilligten Sanierung zulässig (dazu mehr im Kurs «Vertiefung»). Im Überobligatorium ist die Kasse frei.

Beispiel Anna: was die Verzinsung ausmacht

Annas reine Einzahlungen (bestehendes Guthaben plus alle Sparbeiträge) ergeben CHF 328'000. Mit 2 % Verzinsung wächst ihr Guthaben auf rund CHF 449'000 – davon stammen CHF 121'000 allein aus Zins (gut ein Viertel des Endguthabens). Mit 5 % sind es rund CHF 747'000, wovon CHF 419'000 aus der Verzinsung kommen – also mehr, als Anna und ihr Arbeitgeber zusammen eingezahlt haben (CHF 228'000 Sparbeiträge). Der «dritte Beitragszahler» kann so zum grössten werden.

Warum das für Junge besonders zählt

Je jünger die versicherte Person, desto länger wirkt der Zinseszins. Über eine ganze Karriere stammt oft rund ein Drittel des Altersguthabens allein aus der Verzinsung. Deshalb ist der jährliche Verzinsungsentscheid des obersten Organs (und die Mitsprache Ihrer Kommission) so bedeutsam – er wirkt sich über Jahrzehnte aus.

Selbsttest

0/4 beantwortet

1. Wie entsteht der koordinierte Lohn?

2. Wie hoch ist die BVG-Mindest-Altersgutschrift mit 50 Jahren?

3. Was bewirkt ein umhüllender Umwandlungssatz von 5,4 %?

4. Warum nennt man die Verzinsung den «dritten Beitragszahler»?